Lückenlose Dokumentation durch die BSB GmbH

Eine Dokumentation im Schädlingsmanagement wird unter anderem durch die Lebensmittelhygienevorschrift gefordert. Darüber hinaus bildet die Dokumentation der Schädlingsprophylaxe und der Schädlingsbekämpfung eine wichtige Basis für Audits, da nur durch eine lückenlose Dokumentation und Datenerfassung aufschlussreiche Auswertungen wie beispielsweise geforderte Trendanalysen zusammengestellt werden können. Grundsätzlich sollte eine Dokumentation so aufgebaut und ausgeführt sein, dass eine außenstehende Person in der Lage ist, den dokumentierten Sachverhalt vollständig und ohne Einschränkung nachzuvollziehen.

Elementare Bestandteile der Dokumentation:

  • Informationen über die Zuständigkeiten
  • Unternehmensspezifischer Gefahrenkatalog (Ergebnis der Gefahrenanalyse)
  • Belegungsplan / Lageplan
  • Arbeitsprotokolle
  • Bewertungsformulare
  • Mitteilung über Schädlingsbekämpfung
  • Sicherheitsdatenblätter gemäß 91/155/EWG
  • Sachkundenachweis des Schädlingsbekämpfers
  • Hinweise: Erste Hilfemaßnahmen
  • Notrufnummern (Giftzentralen, Betriebsarzt)

Folgenden Dinge, werden durch unsere Dokumentation festgehalten und nachvollziehbar abgebildet:

1. Zuständigkeit

An dieser Stelle werden sowohl die internen Verantwortlichen für die Schädlingsbekämpfung/ das Schädlingsmanagement im Unternehmen wie auch die externen mit der Schädlingsbekämpfung bzw. mit dem Schädlingsmanagement betrauten externen Verantwortlichen erfasst. Dabei werden neben den üblichen Arbeitszeiten, den Durchwahlnummern innerhalb der Unternehmen sowie ggf. den Emailadressen auch Telefonnummern für den “Notfall” (Privatnummern, Mobilfunknummern) erfasst, die bei Ereignissen außerhalb der Arbeitszeiten/Betriebszeiten verwendet werden können.

2. Gefahrenanalyse – Gefahrenkatalog

Diesem Teil der Dokumentation kann entnommen werden, welche Gefahren durch die Gefahrenanalyse erkannt wurden. Darüber hinaus ist jeder Gefahr ein Gefährdungspotential zugewiesen und angegeben welche Konsequenzen/Folgen für das Unternehmen mit der Gefahr verbunden sein können. In einem detailliert zusammengestellten Gefahrenkatalog werden alle Schädlinge, die spezifisch im Unternehmen auftreten könnten, berücksichtigt und hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials bewertet. Zusätzlich wird aufgeführt, welche Folgen durch einen Befall mit dem jeweiligen Schädling im Unternehmen zu erwarten sind.

3. Kontrollpunkte: Lageplan – Lagepläne

Die Kontrollpunkte (Control Points, kurz: CPs – gemäß: HACCP) werden üblicherweise durch einen oder mehrere Lagepläne dokumentiert. Jeder Unternehmensbereich (Wareneingang, Rohstofflager, Produktion, Fertigwarenlager, Versand, Büroräume…) ist auf einem Lageplan eingezeichnet. Die Kontrollpunkte werden auf dem Lageplan an den entsprechenden Stellen durch Symbole eingetragen (und entsprechend installiert). Für unterschiedliche Kontrollpunkte wie z. B. Nagerköderstationen, Mäuseköderstationen, Schabenfallen, UV-Fliegenfallen, Mottenfallen oder Käferfallen werden dabei unterschiedliche Symbole vergeben. Um jeden Kontrollpunkt eindeutig identifizieren zu können, erfolgt eine (fortlaufende) Nummerierung der einzelnen Punkte.

4. Monitoring

Wenn die Kontrollpunkte installiert und im Lageplan markiert sind, wird in der Dokumentation noch erfasst, welchen Kontrollpunkten welches Monitoring-System bzw. welches Monitoring-Verfahren zugewiesen ist. Dafür wird eine Übersicht erstellt, die genauen Aufschluss darüber gibt, welcher Kontrollpunkt (Identifikation anhand der Nummerierung) mit welchem Monitoring-System/-Verfahren versehen wurde. Bei einigen Monitoring-Systemen kann es darüber hinaus in der Dokumentation sinnvoll sein, auch gleich einen Inspektionsbericht zu hinterlegen, der Inspektion und Wartung des jeweiligen Systems erfasst und so Auskunft über seinen Zustand gibt.

5. Korrekturmaßnahmen: Schädlingsbekämpfung

Hier geht es um die Dokumentation durchgeführter Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Die Dokumentation erfolgt u. a. anhand von Auftragsblättern und Arbeitsprotokollen. Zusätzlich sind an dieser Stelle der Dokumentation auch die für die vorgenommenen Maßnahmen relevanten Sicherheitsdatenblätter zu hinterlegen. Ebenfalls erfasst werden der Verlauf der Korrekturmaßnahmen, um den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu ermitteln.
Neben den eigentlichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ist im Vorfeld und im Nachgang der Korrekturmaßnahme noch die Durchführung vieler weiterer Arbeitschritte erforderlich, die ebenfalls in der Dokumentation festgehalten werden.

6. Mängel: hygienisch nicht vertretbare Situationen

Zu den Aufgaben des Schädlingsbekämpfers im Unternehmen gehört auch die Beanstandung von Situationen und Gegebenheiten (z. B. bauliche Mängel), die sich begünstigend auf einen Schädlingsbefall auswirken können. Auch diese vom Schädlingsbekämpfer festgestellten Mängel sowie die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen sollten in der Dokumentation erfasst werden.

    Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: 0421/49158888








    Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH hat 5,00 von 5 Sternen von 11 Bewertungen auf Google | Kammerjäger zur Schädlingsbekämpfung